Altölentsorgung Gemäß § 8

 

    1. Altölverordnung in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) dürfen Altöle nicht mit anderen Abfällen vermischt werden.
    2. Altöl gehört nicht in die Kanalisation, sondern kann nach Gebrauch in einer Altöl-Annahmestelle abgegeben werden.
    3. Altöl darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Dies gilt auch für Ölfilter und/oder andere beim Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfällen und die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen.
    4. Sie können gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle bis zur Menge der im Einzelfall abgegebenen Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bei uns abgeben.
      Dies gilt auch für Ölfilter oder andere bei einem Ölwechsel anfallende ölhaltige Abfälle.
      Unsere Anschrift:
                                       Firma EAT Eichler Autoteile
                                       Hintergasse 16
                                       D-67125 Dannstadt-Schauernheim
      Die Annahme erfolgt kostenlos.
    5. Sie können das Altöl auch in der nächst gelegenen Annahmestelle abgeben.
      Bei Rücksendung ist zu beachten, dass der Altölversand die besonderen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten hat. Sie können das Altöl auch in Ihrer kommunalen Altöl-Annahmestelle abgeben.

       

      Hier können Sie das Dokument zur Altölentsorgung als PDF Datei herunterladen.

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